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Verantwortlich
für den Inhalt dieser Website:
Mareike Engelbrecht
www.cycling-pics.com
Altensenner Weg 59b
D-32052 Herford
Deutschland
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Copyright
Alle Fotos auf dieser Seite
unterliegen dem Copyright von Mareike Engelbrecht
(alle Fotos © Mareike Engelbrecht 2005-2012). Sie sind nicht
berechtigt, die Materialien zu verändern und/ oder weiterzugeben oder
gar selbst zu veröffentlichen, sofern Sie hierzu von mir nicht
ausdrücklich die schriftliche Genehmigung erhalten haben.
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für
alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des
Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer
laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
- Die AGB gelten für jegliches dem
Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder
in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich
bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt
Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz
hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial
sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der
gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
- Für jede Nutzung gelten neben den
getroffenen Vereinbarungen ergänzend die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes.
- Eine Nutzungsgenehmigung für die
Nutzung von Bildmaterial ist in jedem Einzelfall vom jeweiligen
Fotografen gesondert einzuholen. Pauschale Vereinbarungen bezüglich
einzelner Publikationen sind grundsätzlich möglich.
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur
ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den
vereinbarten Zweck und Sprachraum.
- Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich
das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt
(Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden
ist.
- Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen
Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder
Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder
in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die
ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch
nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
- Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Sammelnachweise
reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des
Urheberbeitrags entnehmen lässt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet,
dem Journalisten ein Belegexemplar gemäß § 25 Verlagsgesetz kostenlos
zu liefern.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
- Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM).
- Das Honorar gilt nur für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß
Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
- Durch den Auftrag anfallende Kosten
und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten
für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, soweit
nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
- Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist
auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von
mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
- Das Bildmaterial ist in der
gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.
- Überlässt der Fotograf auf
Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
- Die Rücksendung des Bildmaterials
erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
- Digitales Bildmaterial ist
innerhalb der Fristen zu Ziff. VI. 1. bzw. 2. Zu löschen, wobei eine
schriftliche Bestätigung des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist
vorliegen muss, dass die Löschung erfolgt ist.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne
Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen,
vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
- Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe
des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in
Höhe von
- € 0,25 pro Tag und Bild für
s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- € 1,00 pro Tag und Bild für
Dias, Negative oder andere Unikate.
- € 1,00 pro Tag und digitalem
Bild für den Fall, dass die schriftliche Löschung nach Ziff. VI. 4.
nicht fristgerecht zugeht.
- Für beschädigtes, zerstörtes oder
abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne
dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- € 40,00 pro s/w- oder
Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- € 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
- € 250,00 pro Dia-Original,
Negativ oder anderem Unikat
- € 500,00 pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
- Bei fehlendem Belegexemplar oder
bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden
ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
- Durch die in Ziffer VII.
vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII. Schlussbestimmung
- Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu
diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt.
- Für die Lieferung ist Erfüllungsort
der Sitz des Auftraggebers, für die Rücklieferung des Journalisten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
- Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen
später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine einvernehmliche Regelung, die der
ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken dieser
Geschäftsbedingungen.
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Links
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat
das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
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verantworten hat. Dies kann - so das Landesgericht - nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert.
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